Red Dragon - Das Abrechnungsprogramm für das Brettspiel Mah-Jongg  

Red Dragon
Das Abrechnungsprogramm
für das Brettspiel Mah-Jongg

 
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Lizenzvertrag
für die Shareware "Red Dragon -
das Abrechnungsprogramm für das Brettspiel Mah-Jongg"
© 2003-2007 by Stephan Hilchenbach
Unternehmensberatung | EDV-Dienstleistungen
Alle Rechte vorbehalten.
 
Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen dieser Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren oder weitergeben. Sie erklären durch die Benutzung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Installation dieser Kopie der Software Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Wenn Sie mit irgendeiner Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren, benutzen, vervielfältigen oder weitergeben.
 
Hersteller und Inhaber der Rechte an der Software ist Herr Stephan Hilchenbach.
     
1. Vertragsgegenstand
  1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist das Nutzungsrecht am Computerprogramm „Red Dragon“ als Abrechnungsprogramm für das Brettspiel Mah-Jongg, sowie die Programmbeschreibung (Bedienungsanleitung / Hilfedatei / Handbuch). Es wird im folgenden als "Software" bezeichnet.
  1.2. Der Erwerb von Eigentum oder weiteren Rechten an der Software bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  1.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung der Software an individuelle Bedürfnisse.
2. Einsatzbeschränkung
  2.1. Ich untersage den Einsatz der Software auf Rechnern oder Systemen mit administrativen, zeitkritischen und/oder steuerungstechnischen Funktionen und Anwendungen, von denen Leben, körperliche Integrität, Gesundheit oder Versorgung abhängen.
  2.2. Weiterhin ist sowohl der private als auch der kommerzielle Einsatz der Software untersagt, wenn regelmäßig um Geld, materielle oder ideelle Güter gespielt wird, die geeignet sind, Abhängigkeitsverhältnisse zu schaffen.
3. Lizenzumfang
  3.1. Unregistrierte Version
    I. Ihnen wird das Recht gewährt, die nicht registrierte, funktional eingeschränkte Form der Software (unregistered Shareware) zum praktischen Zweck der Erprobung kostenlos zu testen. Die Lauffähigkeit ist nicht zeitlich begrenzt.
   

II. Sie dürfen die Software
- auf beliebig vielen Rechnern (auch Netzwerk) installieren,
- an jede beliebige Person weitergeben und auf elektronischem Weg verbreiten.

    III. Nicht gestattet ist, die Software oder Kopien
-gegen Gebühr oder Spende weiterzugeben,
-zu vermieten,
-die Software zu verändern, zurückzuentwickeln, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen, zu übersetzen oder zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, weder durch Sie noch durch Dritte.
Eine Weitergabe zusammen mit anderen Produkten auf einem Datenträger bedarf meiner schriftlichen Zustimmung. Ich behalte mir das Recht vor, die Weitergabe der Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  3.2. Vollversion
    I. Sie können die Software durch Erwerb einer gebührenpflichtigen Lizenz freischalten, um sie in vollem Funktionsumfang zu nutzen.
Sie entrichten die Registrierungsgebühr (Lizenzgebühr) an Stephan Hilchenbach. Die Gebühr beträgt 14,99 € inkl. MwSt.
Preis und Angebot sind freibleibend. Erst nach vollständiger Zahlung entsteht das insoweit eingeräumte Nutzungsrecht an der Vollversion. Sie erhalten dann einen autorisierten Registrierungsschlüssel, mit dem Sie die gesperrten Funktionen (Abspeichern von Spielergebnissen / Spielständen, Windwechsel) freischalten können.
    II. Sie erhalten ein unübertragbares, persönliches Nutzungsrecht: Sie als Lizenznehmer
-dürfen nur mit einem autorisierten Registrierschlüssel die Software zur Vollversion freischalten,
-verpflichten sich, den Schlüssel geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keine Kenntnis erhalten,
-dürfen eine Vollversion, auch in Form von Kopien, auf maximal zwei in Ihrem Besitz befindlichen Rechnern gleichzeitig selbst nutzen.
Handelt es sich bei der Software um eine aktualisierte Programmversion ("Update"), die sich in der Hauptversionsnummer von einer vorhandenen Version unterscheidet, erlischt mit der Installation des Updates automatisch die Lizenz für die bisherige Version.
Sie sind dann nicht mehr berechtigt, bisherige Versionen weiter zu nutzen und verpflichten sich, alle auf Datenträgern vorhandenen Kopien und Installationen der bisherigen Version unverzüglich und unwiederbringlich zu vernichten.
    III. Nicht gestattet ist, die Software oder Kopien
-gegen Gebühr oder Spende weiterzugeben,
-zu vermieten,
-zu verändern, zurückzuentwickeln, auf ihre Funktionsweise zu untersuchen, zu übersetzen oder zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, weder durch Sie noch durch Dritte.
Als Lizenznehmer haften Sie für alle Schäden, die mir aufgrund der Verletzung dieses Lizenzvertrages entstehen.
    IV. Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei mir. Ich behalte mir vor, die Berechtigung zur Weitergabe der Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Ferner kann ich meine Rechte an der Software jederzeit an Dritte veräußern. In diesem Fall gehen meine sämtlichen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an den Erwerber der Rechte an der Software über.
4. Vervielfältigung
  4.1. Die Software sowie alles zugehörige schriftliche Material sind mein Eigentum, und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften geschützt. In der Software vorhandenen Vermerke und Registriernummern dürfen weder entfernt noch verändert werden. Eine Vervielfältigung eines eventuell mitgelieferten Handbuches oder sonstiger zugehöriger Materialien ist nicht erlaubt.
  4.2. Die Dokumentation des Programms ist in jedem Fall auch als Online-Hilfe ausgeführt. Sie dürfen die Dokumentation nur für eigene Zwecke ausdrucken.
5. Gewährleistung auf die Vollversion
  Ich gebe nur Lizenznehmern die im folgenden näher beschriebene Gewährleistung.
  5.1. Ich verschaffe dem Nutzer die Software frei von Sachmängeln. Ein unerheblicher Sachmangel ist unbeachtlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
  5.2. Die Software wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt mit einem aktuellen Virensuchprogramm überprüft, bevor sie zur Verfügung gestellt wurde. Dies gilt auch für Updates der Software. Ich erkläre, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Schadensfunktionen in der Software ergeben hat.
  5.3. Im Vertrag können besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften der Leistung getroffen werden.
Solche Vereinbarungen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar.
  5.4. Insbesondere übernehme ich keine Gewährleistung dafür, dass die Software in allen Kombinationen und Anwendungen mit anderer Software unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet.
  5.5. Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf Software, die auf Veränderung, Unfall oder Bearbeitung der Software durch den Nutzer zurückzuführen sind. Ferner erstrecken sie sich nicht auf Mängel, die bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Software oder beim Einsatz in einer nicht vereinbarten Systemumgebung auftreten.
  5.6. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Die Ausgabe von Fehlerbildern oder sonstige geeignete nachprüfbare Aufzeichnungen bzw. Unterlagen reichen aus.
  5.7. Der Nutzer hat Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen auf einem Formular oder schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
  5.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Empfang des Registrierschlüssels für die Vollversion, soweit nicht anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Meldet der Nutzer vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel nach dem zuvor geschilderten Verfahren, wird die Frist für den gemeldeten Mangel gehemmt, wenn ich im Einverständnis mit dem Nutzer das Vorhandensein des Mangels prüfe oder nacherfülle. Die Gewährleistungsfrist ist so lange gehemmt, bis ich das Ergebnis meiner Prüfung dem Nutzer mitteile, die Nacherfüllung für beendet erkläre oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigere.
Führt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mich nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung der erheblichen Abweichungen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen, oder eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.
  5.9. Nacherfüllungsleistungen
    I. Ist meine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht bereits vertraglich ausgeschlossen, kann ich den Mangel nach meiner Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist.
    II. Ich kann meine Pflicht zur Mängelbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass ich eine neue Programmversion zur Verfügung stelle. Für Ersatz-Software übernehme ich nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist eine Gewährleistung. Bis zur Lieferung einer neuen Version kann ich eine Ausweichlösung zur Verfügung stellen, wenn das dem Nutzer zumutbar ist.
    III. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils letzte, vom Nutzer übernommene Form der Software. Eine neue Fassung ist vom Nutzer zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen Fassung ist der Nutzer nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist, weil die neue Fassung wesentlich von dem im Vertrag vereinbarten Festlegungen abweicht. Übernimmt der Nutzer eine neue Fassung aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle der Nacherfüllung seine übrigen Rechte aus nachfolgendem Absatz IV unberührt.
    IV. Führt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist zur Beseitigung der Mängel, kann der Nutzer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Nutzer berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung, und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf den Gesamtpreis gemäß Vertrag.
  5.10. Bei Überlassung einer neuen Fassung der Software ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten und mir eine Erklärung hierüber abzugeben.
  5.11. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 5.9 Absatz IV gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 5.2, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche des Nutzers auf Ersatz des entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
6. Schutzrechte
  6.1. Die Software und die diesbezügliche Dokumentation inklusive Handbuch und Hilfedateien sind urheberrechtlich geschützt.
  6.2. Macht im übrigen ein Dritter gegenüber dem Nutzer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten durch die von mir gelieferte Software geltend und wird die Nutzung der Software hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, hafte ich wie folgt:
Ich werde nach meiner Wahl und auf meine Kosten entweder die Software so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, aber im wesentlichen doch den vereinbarten Funktionen- und Leistungsmerkmalen in für den Nutzer zumutbarer Weise entspricht. Oder ich werde den Nutzer von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
Gelingt dies mir zu angemessenen Bedingungen nicht, werde ich dies dem Nutzer mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software einschließlich der Dokumentation und aller Kopien zu löschen.
Ich werde die vom Nutzer entrichtete Vergütung abzüglich eines Betrages, der die Zeit der Nutzung der Software berücksichtigt, zurückerstatten.
  6.3. Voraussetzungen für meine Haftung nach Ziffer 6.2 sind, dass der Nutzer mich unverzüglich von Ansprüchen Dritter verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder mir überlässt oder nur in meinem Einvernehmen führt.
Stellt der Nutzer die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
  6.4. Soweit der Nutzer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen mich ausgeschlossen.
  6.5. Weitergehende Ansprüche des Nutzers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Sonstige Haftung
  7.1. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Datensicherung liegt beim Nutzer.
  7.2. Die Haftung für Gewährleistung ist abschließend in Ziffer 5 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 6 geregelt.
  7.3. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Bei Verlust von Daten hafte ich nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit meinerseits tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
  7.4. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 7.3 gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 5.3, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
8. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
  8.1. Ich sorge dafür, dass alle Personen, die von mir mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages vertraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.
  8.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch.
9. Schriftform
  Diese Regelung ist wirksam; sie schließt mündliche Vereinbarungen nicht aus.
10. Anwendbares Recht
  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
     
Troisdorf, den 01.11.2003
 
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