| Lizenzvertrag |
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für die Shareware "Red Dragon
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das Abrechnungsprogramm
für das Brettspiel Mah-Jongg"
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© 2003-2007 by Stephan Hilchenbach
Unternehmensberatung
| EDV-Dienstleistungen
Alle Rechte vorbehalten.
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| Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen dieser Lizenz
sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren oder weitergeben.
Sie erklären durch die Benutzung, Weitergabe, Vervielfältigung
oder Installation dieser Kopie der Software Ihr Einverständnis
mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Wenn Sie
mit irgendeiner Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einverstanden
sind, dürfen Sie die Software nicht installieren, benutzen, vervielfältigen
oder weitergeben. |
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| Hersteller und Inhaber der Rechte an der Software ist
Herr Stephan Hilchenbach. |
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| 1. |
Vertragsgegenstand |
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1.1. |
Gegenstand dieses Vertrages ist das Nutzungsrecht am
Computerprogramm „Red Dragon“ als Abrechnungsprogramm für
das Brettspiel Mah-Jongg, sowie die Programmbeschreibung (Bedienungsanleitung
/ Hilfedatei / Handbuch). Es wird im folgenden als "Software" bezeichnet. |
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1.2. |
Der Erwerb von Eigentum oder weiteren Rechten an der
Software bedarf der schriftlichen Vereinbarung. |
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1.3. |
Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht für
zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung
und Anpassung der Software an individuelle Bedürfnisse. |
| 2. |
Einsatzbeschränkung |
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2.1. |
Ich untersage den Einsatz der Software auf Rechnern
oder Systemen mit administrativen, zeitkritischen und/oder steuerungstechnischen
Funktionen und Anwendungen, von denen Leben, körperliche Integrität,
Gesundheit oder Versorgung abhängen. |
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2.2. |
Weiterhin ist sowohl der private als auch der kommerzielle
Einsatz der Software untersagt, wenn regelmäßig um Geld,
materielle oder ideelle Güter gespielt wird, die geeignet sind,
Abhängigkeitsverhältnisse zu schaffen. |
| 3. |
Lizenzumfang |
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3.1. |
Unregistrierte Version |
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I. Ihnen wird das Recht gewährt, die nicht registrierte,
funktional eingeschränkte Form der Software (unregistered Shareware)
zum praktischen Zweck der Erprobung kostenlos zu testen. Die Lauffähigkeit
ist nicht zeitlich begrenzt. |
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II. Sie dürfen die Software
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auf beliebig vielen
Rechnern (auch Netzwerk) installieren,
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an jede beliebige Person weitergeben
und auf elektronischem Weg
verbreiten.
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III. Nicht gestattet ist, die Software oder Kopien
-gegen Gebühr oder Spende weiterzugeben,
-zu vermieten,
-die Software zu verändern, zurückzuentwickeln, auf ihre
Funktionsweise zu untersuchen, zu übersetzen oder
zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, weder durch Sie
noch durch Dritte.
Eine Weitergabe zusammen mit anderen Produkten auf einem Datenträger
bedarf meiner schriftlichen Zustimmung. Ich behalte mir das Recht vor,
die Weitergabe der Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen. |
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3.2. |
Vollversion |
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I. Sie können die Software durch Erwerb einer gebührenpflichtigen
Lizenz freischalten, um sie in vollem Funktionsumfang zu nutzen.
Sie entrichten die Registrierungsgebühr (Lizenzgebühr) an
Stephan Hilchenbach. Die Gebühr beträgt 14,99 € inkl.
MwSt.
Preis
und Angebot sind freibleibend. Erst nach vollständiger Zahlung
entsteht das insoweit eingeräumte Nutzungsrecht an der Vollversion.
Sie erhalten dann einen autorisierten Registrierungsschlüssel,
mit dem Sie die gesperrten Funktionen (Abspeichern von Spielergebnissen
/ Spielständen, Windwechsel) freischalten können. |
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II. Sie erhalten ein unübertragbares, persönliches
Nutzungsrecht: Sie als Lizenznehmer
-dürfen nur mit einem autorisierten Registrierschlüssel die
Software zur Vollversion freischalten,
-verpflichten sich, den Schlüssel geheim zu halten und so aufzubewahren,
dass Dritte keine Kenntnis erhalten,
-dürfen eine Vollversion, auch in Form von Kopien, auf maximal
zwei in Ihrem Besitz befindlichen Rechnern gleichzeitig selbst nutzen.
Handelt es sich bei der Software um eine aktualisierte Programmversion
("Update"), die sich in der Hauptversionsnummer von einer
vorhandenen Version unterscheidet, erlischt mit der Installation des
Updates automatisch die Lizenz für
die bisherige Version.
Sie sind dann nicht mehr berechtigt, bisherige Versionen weiter zu
nutzen und verpflichten sich, alle auf Datenträgern vorhandenen
Kopien und Installationen der bisherigen Version unverzüglich
und unwiederbringlich zu vernichten. |
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III. Nicht gestattet ist, die Software oder Kopien
-gegen Gebühr oder Spende weiterzugeben,
-zu vermieten,
-zu verändern, zurückzuentwickeln, auf ihre Funktionsweise
zu untersuchen, zu übersetzen oder zu dekompilieren,
in ihre Bestandteile zu zerlegen, weder durch Sie noch durch Dritte.
Als
Lizenznehmer haften Sie für alle Schäden, die mir
aufgrund der Verletzung dieses Lizenzvertrages entstehen. |
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IV. Alle in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich
gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei mir. Ich behalte mir vor,
die Berechtigung zur Weitergabe der Software jederzeit und ohne Angabe
von Gründen zu widerrufen.
Ferner kann ich meine Rechte an der Software jederzeit an Dritte veräußern.
In diesem Fall gehen meine sämtlichen Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag an den Erwerber der Rechte an der Software über. |
| 4. |
Vervielfältigung |
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4.1. |
Die Software sowie alles zugehörige schriftliche
Material sind mein Eigentum, und durch Urheberrechtsgesetze, internationale
Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften geschützt.
In der Software vorhandenen Vermerke und Registriernummern dürfen
weder entfernt noch verändert werden. Eine Vervielfältigung
eines eventuell mitgelieferten Handbuches oder sonstiger zugehöriger
Materialien ist nicht erlaubt. |
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4.2. |
Die Dokumentation des Programms ist in jedem Fall auch
als Online-Hilfe ausgeführt. Sie dürfen die Dokumentation
nur für eigene Zwecke ausdrucken. |
| 5. |
Gewährleistung auf die Vollversion |
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Ich gebe nur Lizenznehmern die im folgenden
näher beschriebene Gewährleistung. |
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5.1. |
Ich verschaffe dem Nutzer die Software frei von Sachmängeln.
Ein unerheblicher Sachmangel ist unbeachtlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel
unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen
werden können. |
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5.2. |
Die Software wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt mit
einem aktuellen Virensuchprogramm überprüft, bevor sie zur
Verfügung gestellt wurde. Dies gilt auch für Updates der
Software. Ich erkläre, dass die Überprüfung keinen Hinweis
auf Schadensfunktionen in der Software ergeben hat. |
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5.3. |
Im Vertrag können besondere Vereinbarungen hinsichtlich
der Eigenschaften der Leistung getroffen werden.
Solche Vereinbarungen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien
im Sinne des § 443 BGB dar. |
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5.4. |
Insbesondere übernehme ich keine Gewährleistung
dafür, dass die Software in allen Kombinationen und Anwendungen
mit anderer Software unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. |
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5.5. |
Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich
nicht auf Software, die auf Veränderung, Unfall oder Bearbeitung
der Software durch den Nutzer zurückzuführen sind. Ferner
erstrecken sie sich nicht auf Mängel, die bei nicht bestimmungsgemäßer
Nutzung der Software oder beim Einsatz in einer nicht vereinbarten
Systemumgebung auftreten. |
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5.6. |
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche
ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Die
Ausgabe von Fehlerbildern oder sonstige geeignete nachprüfbare
Aufzeichnungen bzw. Unterlagen reichen aus. |
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5.7. |
Der Nutzer hat Mängel unverzüglich unter Angabe
der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen
auf einem Formular oder schriftlich
zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart
ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. |
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5.8. |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate
ab Empfang des Registrierschlüssels für die Vollversion,
soweit nicht anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen
endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Meldet der Nutzer vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel
nach dem zuvor geschilderten Verfahren, wird die Frist für den
gemeldeten Mangel gehemmt, wenn ich im Einverständnis mit dem
Nutzer das Vorhandensein des Mangels prüfe oder nacherfülle.
Die Gewährleistungsfrist ist so lange gehemmt, bis ich das Ergebnis
meiner Prüfung dem Nutzer mitteile, die Nacherfüllung für
beendet erkläre oder die Fortsetzung der Nacherfüllung verweigere.
Führt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mich nicht
innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung der erheblichen
Abweichungen,
so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen,
oder eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. |
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5.9. |
Nacherfüllungsleistungen |
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I. Ist meine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung
nicht bereits vertraglich ausgeschlossen, kann ich den Mangel nach
meiner Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung
beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer
ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit
dies erforderlich ist. |
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II. Ich kann meine Pflicht zur Mängelbeseitigung
auch dadurch erfüllen, dass ich eine neue Programmversion zur
Verfügung stelle. Für Ersatz-Software übernehme ich
nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
eine Gewährleistung. Bis zur Lieferung einer neuen Version kann
ich eine Ausweichlösung zur Verfügung stellen, wenn das dem
Nutzer zumutbar ist. |
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III. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils
letzte, vom Nutzer übernommene Form der Software. Eine neue
Fassung ist vom Nutzer zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung
oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen
Fassung ist der Nutzer nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten
ist, weil die neue Fassung wesentlich von dem im Vertrag vereinbarten
Festlegungen abweicht. Übernimmt der Nutzer eine neue Fassung
aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle der Nacherfüllung seine übrigen
Rechte aus nachfolgendem Absatz IV unberührt. |
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IV. Führt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb
angemessener Frist zur Beseitigung der Mängel, kann der Nutzer
eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Nutzer
berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag oder eine angemessene Herabsetzung
der Vergütung, und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben
dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch
ist begrenzt auf den Gesamtpreis gemäß Vertrag. |
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5.10. |
Bei Überlassung einer neuen Fassung der Software
ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten und mir eine Erklärung
hierüber abzugeben. |
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5.11. |
Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 5.9 Absatz
IV gelten nicht für Ansprüche aus Ziffer 5.2, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ansprüche des Nutzers auf Ersatz des entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. |
| 6. |
Schutzrechte |
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6.1. |
Die Software und die diesbezügliche Dokumentation
inklusive Handbuch und Hilfedateien sind urheberrechtlich geschützt. |
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6.2. |
Macht im übrigen ein Dritter gegenüber dem
Nutzer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten durch die
von mir gelieferte Software geltend und wird die Nutzung der Software
hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, hafte ich wie folgt:
Ich werde nach meiner Wahl und auf meine Kosten entweder die Software
so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt,
aber im wesentlichen doch den vereinbarten Funktionen- und Leistungsmerkmalen
in für den Nutzer zumutbarer Weise entspricht. Oder ich werde
den Nutzer von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software
gegenüber
dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
Gelingt dies mir zu angemessenen Bedingungen nicht, werde ich dies
dem Nutzer mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt
untersagen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software einschließlich
der Dokumentation und aller Kopien zu löschen.
Ich werde die vom Nutzer entrichtete Vergütung abzüglich
eines Betrages, der die Zeit der Nutzung der Software berücksichtigt,
zurückerstatten. |
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6.3. |
Voraussetzungen für meine Haftung nach Ziffer 6.2
sind, dass der Nutzer mich unverzüglich von Ansprüchen Dritter
verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt
und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher
Regelungen, entweder mir überlässt oder nur in meinem Einvernehmen
führt.
Stellt der Nutzer die Nutzung der Software aus Schadensminderungs-
oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis
der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. |
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6.4. |
Soweit der Nutzer die Schutzrechtsverletzung selbst
zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen mich ausgeschlossen. |
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6.5. |
Weitergehende Ansprüche des Nutzers wegen einer
Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss
gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
| 7. |
Sonstige Haftung |
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7.1. |
Die Verantwortung für ordnungsgemäße
Datensicherung liegt beim Nutzer. |
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7.2. |
Die Haftung für Gewährleistung ist abschließend
in Ziffer 5 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 6 geregelt. |
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7.3. |
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Bei Verlust von Daten hafte ich nur für denjenigen Aufwand, der
bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer für
die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit
meinerseits tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer unmittelbar
vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße
Datensicherung durchgeführt hat. |
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7.4. |
Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 7.3 gelten
nicht für Ansprüche aus Ziffer 5.3, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. |
| 8. |
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit |
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8.1. |
Ich sorge dafür, dass alle Personen, die von mir
mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages vertraut sind,
die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. |
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8.2. |
Der Nutzer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses
erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben
oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt auch
für den Erfahrungsaustausch. |
| 9. |
Schriftform |
| |
Diese Regelung ist wirksam; sie schließt
mündliche Vereinbarungen nicht aus. |
| 10. |
Anwendbares Recht |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). |
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| Troisdorf, den 01.11.2003 |
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